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Elternberatung §107 AußStrGAb sofort kann ich Ihnen Eltern- und Erziehungsberatung nach §107 AußStrG anbieten.

In der schwierigen Situation einer Scheidung kann Elternberatung eine Hilfe sein, damit Sie für Ihre Kinder weiterhin eine gute Mutter und ein guter Vater sein können.

Ebenso stehe ich Ihnen auch für Elternberatung nach §95 AußStrG sowie für Ihre ganz persönlichen Erziehungsfragen zur Verfügung.

Termine können individuell vereinbart werden.